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Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikation

Anwendungs- und Geltungsbereich

 

1. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen der GIGAMOBILE, vertreten durch die Giga Mobile AG, registriert unter der Handelsregisternummer CH-020.4.039.943-3 nachfolgend “ GIGAMOBILE“ genannt. Mit dem Bestellen eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. der Nutzung eines Angebots oder einer Dienstleistung akzeptiert die Kundin bzw. der Kunde, nachfolgend „Kunde“ genannt, diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos. Änderungen und/oder Erweiterungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Website von GIGAMOBILE oder durch direkte Informierung des Kunden (per Brief, E-Mail oder durch ein geeignetes anderes Mittel) in Kraft. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Geschäftsbedingungen durch die Nutzung der Dienstleistungen.

 

Preise und Zahlungskonditionen

 

1. Die aktuellen Preise werden von GIGAMOBILE online auf der Internetseite mit der Angebotsbeschreibung, übersichtlich inklusive Mehrwertsteuer publiziert. GIGAMOBILE behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Bereits bestehende Kunden werden bei Änderungen der Preise mit geeigneten Mitteln informiert.


2. Die publizierten Preise haben für neu abgeschlossene Verträge sofortige Gültigkeit. Die Rückerstattung vorausbezahlter Kosten ist in jedem Fall ausgeschlossen.


3. Die Abrechnung durch GIGAMOBILE erfolgt monatlich oder jährlich gemäss Wahl bei der Bestellung (Vertragsbeginn ist das Datum der Einschaltung des Anschlusses). Abrechnungen gelten ohne Widerspruch innert 30 Tagen als genehmigt.


4. Die Zahlung kann nur mit genannten Zahlungsmitteln bei der Bestellung oder nach Absprache erfolgen.


5. Die Zahlungsfrist ist verbindlich und die Zahlung am ersten Tag der Leistungsperiode fällig.


6. Bei Zahlungsverzug kann GIGAMOBILE die Inanspruchnahme der Dienstleistungen aussetzen und/oder den Vertrag fristlos (ohne Entschädigung) aufheben. Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen so kann GIGAMOBILE nach eigenem Ermessen auch diese aussetzen und/oder den Vertrag fristlos (ohne Entschädigung) aufheben. Jede Mahnung wird mit einer Mahngebühr von 30 Franken dem Kunden zur Last gelegt. Eine allfällige Sperrung eines Anschlusses wird mit 50 Franken verrechnet, während der Zeit der Sperrung sind die Beiträge weiter geschuldet und der Vertrag wird nicht unterbrochen. Die Reaktivierung nach Zahlungseingang ist für den Kunden kostenlos. GIGAMOBILE kann die Gebühren der Restlaufzeit des Vertrages im Falle des Zahlungsverzug sofort verlangen. Weitere Kosten die durch den Zahlungsverzug des Kunden entstehen, wie die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens durch GIGAMOBILE oder einer anderen Dienstleistung die den Zweck der Zahlungsforderung beinhalten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde erklärt sich vorbehaltlos damit einverstanden, dass GIGAMOBILE seine Daten im Falle eines Zahlungsverzugs an Bonitätsdatenbanken, Inkassodienstleiter, Betreibungsämter, Gerichte und Schlichtungsstellen übermittelt.


7. Gesetzliche Auszahlungen (z.B. Prepaid Guthaben, etc.) im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr kosten pro Transaktion entweder pauschal 20.- oder werden sofern der Aufwand ausserordentlich hoch ist zum ortsüblichen Stundenansatz von 250.- zzgl. 8.1% Mwst verrechnet. Die Anrechnung auf eine offene Rechnung des selben Kundenkontos ist kostenlos.


Vertragsbeginn und Vertragsdauer

 

1. Der Vertrag tritt sofort nach dem die Bestellung abgeschlossen wurde für den Kunden in Kraft. GIGAMOBILE hat das Recht auf Vorauszahlung zu bestehen ohne Angabe von Gründen. GIGAMOBILE hat das Recht ohne Angabe von Gründen die Bestellung abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung tritt der Vertrag nicht in Kraft.


2. Der elektronische Versand der Online-, Telefon- oder Schriftlichen-Bestellung impliziert, dass der Kunde sämtliche Vertragsbedingungen akzeptiert.


3. Der Vertrag wird für eine Mindestvertragsdauer gemäss Auswahl bei der Bestellung oder ohne Mindestvertragsdauer (sofern Produkt entsprechend gekennzeichnet ist) abgeschlossen. Sofern bei einem Produkt keine Mindestvertragsdauer zur Auswahl steht oder erwähnt wird, beträgt diese 24 kostenpflichtige Monate. Die Mindestvertragsdauer verlängert sich, sofern kostenlose Monate angeboten wurden um die Anzahl kostenloser Monate (Beispiel: bei einem 2 Monate lang kostenlosen Anschluss auf Grund einer Aktion, beträgt die Mindestvertragsdauer bei einer Auswahl von 12 kostenpflichtigen Monaten mit den Gratismonaten 14 Monate). Die Rückerstattung vorausbezahlter Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf Wunsch des Kunden ist ausgeschlossen.


4. Nutzt der Kunde ein Try&Buy Promotion Angebot (im Bestellsystem Angebote mit dem Vermerk „1 Monat gratis testen“) und möchte während der Testzeit vom Vertrag zurücktreten, so müssen für einen Rücktritt vom Vertrag alle Geräte in Originalverpackung, unbeschädigt und in einwandfreiem Zustand spätestens bis 1 Monat nach Einschaltung an die Giga Mobile AG, Espenstrasse 137, CH-9443 Widnau retourniert werden (Beispiel: Einschalttermin 4 April, so müssen die Geräte bis am 3. Mai zurück sein). GIGAMOBILE hat das Recht, beschädigte Geräte oder Geräte mit beschädigter Verpackung zu verrechnen. Ohne fristgerechte Retournierung kann der Vertrag nächstmöglich auf das Datum gemäss Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Telefoniegebühren sowie die Suisa Abgaben der Produkte sind kein Teil der Try&Buy Promotion. Bei Vertragsrücktritt werden die Telefoniekosten im Minutentarif sowie die Suisa Abgabe verrechnet. Kaufgeräte unter „Optionen“ im Bestellprozess sind kein Teil der Try&Buy Promotion und werden nicht zurückgenommen, der Kaufpreis muss in jedem Fall bezahlt werden.


5. Bei einem Verstoss einer der Vertragspartner gegen einen oder mehrere Punkte dieser Vereinbarungen hat die Gegenpartei das Recht zur fristlosen Kündigung.


Vertragserneuerung und Vertragskündigung

 

1. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den vom Kunden bei Bestellung gewählten Abrechnungszeitraums, sofern der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht kündigt.


2. Der Vertrag endet mit einer fristgerechten Kündigung einer der beiden Parteien. Sämtliche Gebühren bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (Restvertragslaufzeit) werden sofort fällig bei Kündigung.

 

3. Die Kündigungsfrist beträgt 60 Tage per Verlängerungsdatum des Vertrags auf den letzten Tag eines Monats. Es gilt das Eingangsdatum bei GIGAMOBILE zur Fristberechnung. Im Zweifel ist ein Nachweis durch den Kunden zu erbringen. Die Kündigung muss schriftlich (Post) an folgende Adresse gesendet werden: Giga Mobile AG, Servicecenter, Espenstrasse 137, CH-9443 Widnau. Nach Vertragsende sind die Geräte zurückzusenden. Werden Leihgeräte und Leihgaben nicht innert 14 Tagen nach Vertragsende in unversehrter Originalverpackung und in gebrauchsfähigem Zustand retourniert, so verpflichtet sich der Kunde GIGAMOBILE folgende Gebühren unabhängig vom Alter der Leihgabe zu entrichten:

– Router
Fritzbox 5530 XGS PON oder fehlendes SFP Modul: 249.-
Fritzbox 5530 AON oder fehlendes SFP Modul: 179.-

Fritzbox 5590 AON oder fehlendes SFP Modul: 249.-

Fritzbox 5590 XGS PON oder fehlendes SFP Modul: 249.-
Fritzbox 7530 99.-

Fritzbox 7583 299.-
Fritzbox 4040 99.-

In der Preisliste nicht aufgeführte sonstige Router 99.-

– Gateway
Medienkonverter 49.-

SFP Modul für Medienkonverter: 49 CHF

– Kabel / Netzteil
pro Glasfaserkabel 10 CHF
pro Netzteil 25 CHF

– Sonstige
fehlendes Porto: Porto zzgl. 20 CHF Aufwandsentschädigung


4. Bei einem Verstoss einer der Vertragspartner gegen einen oder mehrere dieser Vereinbarung hat die Gegenpartei das Recht zur fristlosen Kündigung.


Vertragsänderungen

 

1. Der Vertrag bzw. die Mindestvertragsdauer verlängert sich bei einer Vertragsänderung auf Wunsch des Kunden (z.B. Umstieg auf ein neues oder günstigeres Angebot, Umzug, Lieferung kostenloser oder unter dem Einstandspreis gelieferter Geräte), sofern nicht anders vereinbart, um die Mindestvertragsdauer des Produkts wie bei Neuabschluss. Bei einer Änderungskündigung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gelten die neuen Bedingungen zum Zeitpunkt des neuen Vertragsabschlusses.


Leistungen von GIGAMOBILE

 

1. GIGAMOBILE stellt dem Kunden Angebote, gemäss den Angebotsbeschreibungen auf den Internetseiten von GIGAMOBILE oder einem Vertrag zur Verfügung.

2. Die Angebote von GIGAMOBILE sind frei bleibend. GIGAMOBILE kann den Leistungsumfang aller Angebote und Optionen jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäss Abschnitt Vertragsbeginn und Vertragsdauer ändern.


Pflichten und Verantwortung Kunde

 

1. Kunden sind für die Informationen die Sie im Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen vollumfänglich verantwortlich. Der Kunde hat sich an geltendes Recht zu halten.


2. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Benutzeridentifikationen nicht an Dritte weiter zu geben oder Dritten zugänglich zu machen. Bei Internetanschlüssen ist der Betrieb von Webservern oder eine andere, nicht durch normalen Privatgebrauch zu rechtfertigende Nutzung von Internet Zugängen, insbesondere jegliche Verwendung, die zu einem Datenverkehr von mehr als dem zehnfachen des Kundendurchschnitts führt, nur erlaubt, sofern GIGAMOBILE dies dem Kunden schriftlich gestattet. Bei Telefonanschlüssen mit Flatrate ist die normale Nutzung zulässig. Eine gewerbliche oder übermässige Nutzung der Flatrate ist nicht zulässig. Eine gewerbliche oder übermässige Nutzung wird vermutet, sofern eine Nutzung vorliegt, die im Minutentarif eine Gebühr von mehr als 40 Franken (equivalent 1000 Gesprächsminuten im Festnetz) für die Periode vom ersten bis zum letzten Tag des Monats auslösen würde. Bei Mobile Abos gilt generell «fair use» (Nutzung im Rahmen der zu erwartenden durchschnittlichen Nutzung mit grosszügiger Sicherheitsmarge) im Bezug auf nicht limitierte Daten, Anrufe und SMS pro Monat. Die «fair use» Regeln sollen für alle User im Netz eine gute Performance und Sicherheit gewährleisten und sind so gewählt, dass Sie bei zweckkonformer Nutzung selten bis gar nicht erreicht werden. GIGAMOBILE behält sich das Recht vor, die Nutzung einzuschränken (Reduktion der Geschwindigkeit auf 128 Kbit/s zum Schutz der anderen User im Netz) bei Daten in der Schweiz bei Überschreiten pro Monat von 25 GB (Tarif Mobile S), 75 GB (Tarif Mobile M) und 200 GB (Tarif Mobile L und XL). GIGAMOBILE behält sich das Recht vor, die Nutzung einzuschränken (Reduktion der Geschwindigkeit auf 2’048 Kbit/s zum Schutz der anderen User im Netz) bei Daten in der Schweiz bei Überschreiten pro Monat von 50 GB (Tarif Data L). GIGAMOBILE behält sich das Recht vor, die Nutzung einzuschränken (Blockierung) bei Anrufen in der Schweiz pro Monat von über 1’000 Minuten (Tarif Mobile S), 2’000 Minuten (Tarif Mobile M), 4’000 Minuten (Tarif Mobile L), 6’000 Minuten (Tarif Mobile XL). GIGAMOBILE  behält sich das Recht vor, die Nutzung einzuschränken (Blockierung) bei SMS pro Monat in der Schweiz von über 1’000 Stück (Tarif Mobile S), 2’000 Stück (Tarif Mobile M), 4’000 Stück (Tarif Mobile L), 6’000 Stück (Tarif Mobile XL). 

 

3. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die infolge der Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Anschlusses durch den Kunden von Dritten gegen GIGAMOBILE geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten infolge bezogener Dienste des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen GIGAMOBILE erhoben werden, ist GIGAMOBILE berechtigt, die bezogenen Dienste so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat. Der Kunde verpflichtet sich, die bezogenen Dienste nur gemäss Anweisung von GIGAMOBILE zu verwenden und haftet für alle Schäden, die er GIGAMOBILE , oder anderen Teilnehmern durch unsachgemässen Gebrauch gemäss Punkt 1, Punkt 2 oder Punkt 3 zufügt.


4. Bei einem Verstoss des Kunden gegen Punkt 1, Punkt 2 oder Punkt 3 dieser Vereinbarung kann GIGAMOBILE die Inanspruchnahme der Dienstleistungen aussetzen, übermässige Nutzung bei Telefonanschlüssen nachverrechnen und/oder den Vertrag fristlos (ohne Entschädigung) aufheben. GIGAMOBILE behält sich weitere Schadenersatz- Ansprüche vor.


Datenschutz

 

1. GIGAMOBILE behandelt die Daten seiner Kunden nach den Datenschutzvorschriften der Schweiz. Es erfolgt keine Speicherung von Daten, die über den technisch notwendigen Betrieb hinausgehen. Zum technisch notwendigen Betrieb werden die verwendete IP Adresse, Datum, Zeit und Interaktion auf mit Login verknüpften Diensten gespeichert. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte ohne richterlichen Beschluss (ausgenommen sind Rechtshilfegesuche und Auskünfte die die Personalien betreffen).


Affiliate und Provisionsgeschäfte

 

1. GIGAMOBILE zahlt bei Vermittlung von Aufträgen vereinbarte einmalige Provisionen. Wiederkehrende Vergütungen sind ausgeschlossen. Im Zweifel oder Streitfall sind nur die von GIGAMOBILE mit Schriftform und handschriftlicher Unterzeichnung zugesicherten Provisionen für GIGAMOBILE verbindlich.


Haftung

 

  1. 1. GIGAMOBILE übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien oder anderer Informationen im Internet entstehen.
  2.  
  3. 2. GIGAMOBILE haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.
  4. Die Haftung von GIGAMOBILE für mittlere bzw. normale Fahrlässigkeit ist auf den Betrag von CHF 1‘000.00 pro Kalenderjahr beschränkt.
  5.  
  6. 3. GIGAMOBILE haftet nicht für Schädigungen und Missbrauch durch Dritte.
  7. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden und Schäden aus Datenverlust.
  8. GIGAMOBILE kann nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle des internen GIGAMOBILE Netzwerks, des Fernmeldenetzes sowie anderen Netzwerk Betreibern und des Internets haftbar gemacht werden. GIGAMOBILE übernimmt keine Kosten für Support durch Dritte.
  9.  
  10. 4. Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von GIGAMOBILE gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.
  11.  

Gewährleistung

 

  1. 1. GIGAMOBILE erbringt die Dienstleistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit GIGAMOBILE nicht durch sie nicht zu vertretende Umstände daran gehindert wird.
  2.  
  3. 2. GIGAMOBILE ist bestrebt, die Dienstleistung sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. GIGAMOBILE kann jedoch nicht garantieren, dass die Kundenwebsite ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung über das Internet übermittelt werden. GIGAMOBILE gibt im Weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von GIGAMOBILE und allenfalls eingesetzten Dritten erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.
  4.  
  5. 3. Störungsmeldungen der Dienstleistung durch den Kunden haben eine schriftliche (per Einschreiben oder E-Mail mit anschliessender Empfangsbestätigung durch GIGAMOBILE ) Mängelrüge mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der geltend gemachten Mängel zu enthalten. Der Kunde muss GIGAMOBILE zudem eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung der in der Mängelrüge spezifizierten Mängel setzen. Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist der Kunde zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. GIGAMOBILE erstattet dem Kunden eine allfällig bereits geleistete Vergütung anteilsmässig für jenen Zeitraum, in welchem der Kunde die Dienstleistung aufgrund der Kündigung nicht mehr in Anspruch nimmt. Jegliche weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen.
  6.  
  7. 4. Der Kunde hat Mängel an von GIGAMOBILE bereitgestellten Arbeitsresultaten schriftlich zu melden. Die Meldung muss den Vorgaben dieser AGB entsprechen und fristgerecht erfolgen. GIGAMOBILE wird solche Mängel innert angemessener Frist von mindestens 30 Tagen beheben, sofern nach Ermessen von GIGAMOBILE nicht ausnahmsweise eine längere Frist erforderlich ist. Bei unterlassener fristgerechter Mängelrüge entfällt die Gewährleistung.
  8.  

Weitere Bestimmungen

 

  1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht und der Gerichtsstand ist ausschliesslich 9443 Widnau, Schweiz.
  2.  
  3. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
  4.  
  5. 3. Die Parteien verzichten darauf, gegenseitige Forderungen zur Verrechnung zu bringen.
  6.  
  7. 4. Rechte und Pflichten aus diesen AGB können
    nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte
    übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist
    die Übertragung des Vertrages von GIGAMOBILE an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.
  8.  
  9. 5. Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen GIGAMOBILE und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des UNKaufrechts (CISG). Bei Streitigkeiten, die Domainnamen betreffen ist ausschliesslich das UDRP Streitbeilegungsverfahren der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) zulässig oder sofern es ICANN Bestimmungen vorsehen das Streitbeilegungsverfahren der jeweiligen obersten Registrierungsstelle.
  10.  
  11. 6. Es gilt ausschliesslich die Deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich.
  12.  

GIGAMOBILE, Widnau den 1. Juni 2024 – Version 2024.1

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